Das Cannabis-Werbeverbot kommt: Was Du jetzt wissen musst!

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Markiere den 1. Juli 2024 rot in deinem Kalender, denn ab diesem Tag tritt das Werbe- und Sponsoringverbot tritt in Kraft! Hier bist Du genau richtig, um Dich auf den neuesten Stand zu bringen und herauszufinden, wie Du Deine Cannabis-Aktivitäten legal und effektiv gestalten kannst, ohne ins Visier der Behörden zu geraten. Lese weiter, um alle wichtigen Infos zu bekommen, die Du brauchst, um auch nach dem Stichtag souverän und informiert durch die Cannabis-Welt zu navigieren!

Countdown bis zum Verbot 

Bis zum Juli 2024 ist es noch erlaubt, Werbung für Anbauvereinigungen und Cannabis zu machen. Aber sei gewarnt: Nach diesem Datum sollte jegliche Werbung, die du vorher geschaltet haben, nicht mehr sichtbar sein. Ansonsten könnten unangenehme Bußgelder von bis zu 30.000 Euro drohen.

Konsequenzen der Missachtung

Das Verbot betrifft jeden in der Branche – von großen Unternehmen bis hin zu Einzelpersonen. Ein Verstoß kann teuer werden, also nimm die Regeln ernst.

Was ist unter dem Verbot?

Direkte Werbung und Sponsoring, die zum Konsum anregen könnten, sind nicht mehr gestattet. Doch nicht alles ist verloren – sachliche Informationen über Cannabis sind nach wie vor erlaubt und sogar erwünscht.

Die Definition von Werbung

Wenn es aussieht wie Werbung und klingt wie Werbung, dann ist es wahrscheinlich auch Werbung. Die Definition umfasst alle Medien, von digital bis zu Print, und zielt darauf ab, jegliche konsumanregende Kommunikation zu unterbinden.

Kommerzielle Kommunikation

Jede Aktivität, mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern, fällt darunter. Es ist eine breite Palette, also überlege gut, wie Du kommunizierst.

Erkennungsmerkmale von Werbung

Die Wahrnehmung des Publikums ist entscheidend. Wenn Deine Kommunikation von einem bedeutenden Teil des Publikums als Werbung aufgefasst werden könnte, dann gilt sie auch als solche.

Sachliche Informationen: Dein grünes Licht

Bleib informativ und objektiv. Solange Du keine Konsumanreize schaffst, sind sachliche Informationen über Cannabis oder die Anbauvereinigung und verwandte Themen sicher.

Markenname und Merchandising

Dein Vereins- oder Firmenname ist kein Problem, aber sei bei Merchandising-Artikeln zurückhaltend. Subtile Hinweise sind okay, direkte Konsumanreize ein No-Go.

Ausnahmen: Samen und Stecklinge

Hier gibt es eine gute Nachricht: Für Samen und Stecklinge gilt das Verbot nicht. Sei kreativ und nutze diese Chance für Deine Werbung.

Online-Werbung für Dein Unternehmen

Stelle sicher, dass Werbung auf Deiner Website nicht zum Cannabis-Konsum anregt. Es ist ein schmaler Grat, aber mit der richtigen Strategie meisterbar.

Internetverzeichnisse: Informieren ja, werben nein

Ein sachlicher Eintrag in einem Online-Verzeichnis ist in Ordnung. Aber achte darauf, dass es nicht als Werbung aufgefasst wird.

Sponsoring: Vorsicht geboten

Sponsoring, das den Cannabis-Konsum fördern könnte, ist tabu. Konzentriere  dich auf andere Arten der Unterstützung, die nicht in direkter Verbindung zu Konsum stehen.

Mit diesem Guide bist Du bestens vorbereitet, um die neuen Regelungen zu meistern und Deine Cannabis-Aktivitäten auch nach dem Werbeverbot erfolgreich fortzuführen!

Die Lito Law Academy spielt eine entscheidende Rolle, indem sie Ihre Anbauvereinigung durch spezialisierte Schulungen und Beratungen unterstützt. Die Academy bietet nicht nur Zugang zu umfassenden Informationen über die regulatorischen Anforderungen, sondern stellt auch Mustervorlagen und Dokumente zur Verfügung, die speziell für Anbauvereinigungen entwickelt wurden. Diese Ressourcen sind darauf ausgerichtet, Ihnen bei der Gründung und dem laufenden Betrieb  alle erforderlichen Informationen und Nachweise bereit zu stellen.

Darüber hinaus bietet die Lito Law Academy Unterstützung durch regelmäßige Strategie-Calls an, in denen Ihre Fragen geklärt und spezifische Herausforderungen adressiert werden können. Diese persönliche Betreuung ist besonders wertvoll, da sie es den Vereinsvorständen ermöglicht, auf dem neuesten Stand der Entwicklungen zu bleiben.