Anbaulizenzen für Cannabis Clubs-Teil 2

Dein umfassender Leitfaden zur erfolgreichen Antragstellung

Ab dem 1. Juli 2024 können in Deutschland offiziell Anträge auf Erteilung einer Anbaulizenz für den Betrieb eines Cannabis Clubs gestellt werden. Mit den kürzlich in Kraft getretenen Regelungen wird der gemeinschaftliche Anbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial – wie Samen und Stecklinge – in sog. Anbauvereinigungen ermöglicht. Im Folgenden verschaffen wir Dir einen Überblick über die wesentlichen Voraussetzungen, um deinen Antrag auf Erhalt einer Anbaulizenz erfolgreich stellen zu können – von den gesetzlichen Anforderungen bis hin zu den notwendigen Nachweisen. 

Zusätzliche Angaben zur Sicherstellung der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen (§ 11 Abs. 3 KCanG) in den verschiedenen Bundesländern

Während der erste Teil dieser Navigationshilfe (Anbaulizenzen für Cannabis Clubs – Teil 1) die grundsätzlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen gemäß § 11 Abs. 4 KCanG abdeckt, widmet sich dieser Artikel den weiteren Konzepten und Nachweisen, die von den Landesbehörden teilweise gefordert werden.

Warum werden diese zusätzlichen Angaben bundeslandspezifisch gefordert?

Einige Bundesländer stellen an den einzureichenden Antrag auf Erhalt einer Anbauerlaubnis zusätzlichen Angaben und Nachweise, wozu sie nach § 11 Abs. 3 KCanG berechtigt sind. Diese zusätzlichen Angaben sollen dazu dienen, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Bestimmungen des KCanG und im Rahmen von dem KCanG erlassenen Rechtsverordnungen seitens der Anbauvereinigung eingehalten werden. 

  1. Zusätzliche Angaben zu vertretungsberechtigten Personen: Einige Behörden verlangen eine zusätzliche Versicherung, dass die vertretungsberechtigten Personen deiner Anbauvereinigung unbeschränkt geschäftsfähig sind. 
  2. Standortanforderungen für das befriedete Besitztum: In den meisten Bundesländern muss die Anbauvereinigung versichern, dass sich das befriedete Besitztum nicht innerhalb eines Radius von 200 Metern um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen befindet. Ebenso muss bestätigt werden, dass das befriedete Besitztum weder vollständig noch teilweise innerhalb einer privaten Wohnung oder eines militärischen Bereiches liegt.  Dies dient dem Schutz von Minderjährigen und der allgemeinen öffentlichen Sicherheit.
  3. Angaben zu weiteren Anbauflächen in unmittelbarer Nähe (Grow-Hub): Einige Bundesländer fordern Angaben zu einem baulichen Verbund mit Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex bzw. in unmittelbarer räumlicher Nähe von Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen. Die Planung und Durchsetzung von mehreren Anbauflächen in unmittelbarer Nähe bzw. von einem Grow-Hub erfordert eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Wir helfen gerne dabei, den Kontakt zu unseren kooperierenden Anwält:innen herzustellen, die dich bei der Verwirklichung dieses Vorhabens unterstützen können.
  4. Angaben zu den sonstigen entgeltlich Beschäftigten: Einige Bundesländer fordern eine Liste aller geringfügig entgeltlich Beschäftigten oder anderer Nichtmitglieder, die nicht direkt an Tätigkeiten beteiligt sind, die den Anbau oder die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial betreffen. Diese Liste soll Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Funktion und E-Mail-Adresse dieser Personen enthalten, um die Einhaltung des Verbots der Doppeltätigkeit aus § 17 Abs. 1 S. 4 KCanG zu überwachen. Mehr Informationen zu dem Doppeltätigkeitsverbot findest du auch in unserem Blog-Beitrag Mit Cannabis Clubs Geld verdienen?
  5. Mitwirkungskonzept: In Bayern ist ein Mitwirkungskonzept erforderlich, das die Aufgabenverteilung innerhalb der Anbauvereinigung regelt. Dies soll sicherstellen, dass alle Mitglieder aktiv am gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis mitwirken. 
  6. Probenahmekonzept zur Qualitätssicherung: Mehr als die Hälfte aller Bundesländer fordern ein Konzept zur Qualitätssicherung, um die Qualität des angebauten Cannabis sowie des gewonnenen und erworbenen Vermehrungsmaterials durch regelmäßige Stichproben zu überprüfen.
  7. Konzept zur Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis: Ein Konzept zur sicheren Vernichtung von nicht weitergabefähigem Cannabis und Vermehrungsmaterial ist in vielen Bundesländern unerlässlich, um Missbrauch und illegalen Handel zu verhindern. 
  8. Transportkonzept: Darüber hinaus fordern einige Bundesländer ein detailliertes Transportkonzept, das die getroffenen Sicherungsmaßnahmen für den Transport von Cannabis und Vermehrungsmaterial beschreibt.
  9. Sichtschutzkonzept: Einige Behörden verlangen ein gesondertes Sichtschutzkonzept, damit sichergestellt wird, dass die Anbauflächen und Gewächshäuser nicht von außen eingesehen werden können.
  10. Konzept für Produktwarnung und Produktrückruf: Darüber hinaus müssen in einigen Bundesländern Konzepte für Produktwarnungen und Produktrückrufe für den Fall eines angeordneten Rückrufs oder der Rücknahme des angebauten oder weitergegebenen Cannabis oder des erhaltenen Vermehrungsmaterials erstellt werden, um schnell und effektiv auf etwaige Qualitätsmängel reagieren zu können.
  11. Dokumentationspflichten: Ein Muster für die erforderlichen Dokumentationspflichten über Erwerb, Bestand und Verbleib von Cannabis und Vermehrungsmaterial ist in einigen Bundesländern auch Pflichtnachweis. Einige Software-Anbieter haben diese Dokumentationspflichten bereits in ihre Software-Lösungen integriert. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die unterschiedlichen Angebote der Software-Anbieter, um eine optimale Lösung für deinen Cannabis Club zu finden.  
  12. Weitere Informationen und Angaben: Vereinzelt fordern einige Bundesländer noch weitere Informationen, wie zu dem geplanten gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau (Baden-Württemberg und Hamburg). Baden-Württemberg fordert zudem auch weitere Informationen zu der Kalkulation der Mitgliedsbeiträge sowie zu Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Nachbarschaftsschutz.

Fazit

Das Vorgenannte zeigt, dass die Antragsvoraussetzungen je nach Bundesland stark variieren können. Dieser zweite Teil des Leitfadens ergänzt den ersten und soll dir einen Eindruck davon verschaffen, welche weiteren Antragsvoraussetzungen in verschiedenen Bundesländern gefordert werden. Schließlich kann dies auch ein ausschlaggebender Faktor für die Standortwahl deines Clubs sein.  Wir von der Lito Law Academy GmbH unterstützen unsere Mitglieder durch unsere Inhalte nicht nur durch Entscheidungshilfen wie vorstehend, sondern auch dabei ein gutes Verständnis von den spezifischen Voraussetzungen zu erlangen, um somit den Antragsprozess erfolgreich zu meistern.

Besucht für mehr Informationen gerne unsere Homepage unter www.lito.law oder schreibt uns eine E-Mail unter academy@lito.law.

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Für weitere Informationen zur Lito Law Academy sowie zur Gründung und Führung eines Cannabis Social Clubs, bietet die Academy kostenlose Beratungsgespräche mit ihren Experten an. Unabhängig davon, ob du am Anfang stehst oder bereits konkrete Vorstellungen hast, das Expertenteam ist bereit, all deine Fragen zu beantworten und dich gezielt zu unterstützen.

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